Wofür benötige ich eine Vignette?

Die Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen ist abgabepflichtig für alle Motorfahrzeuge und Anhänger, welche nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Diese Abgabe wird in Form einer Vignette erhoben. Grundsätzlich sind alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3.5 t vignettenpflichtig.

Eine Übersicht der vignettenpflichtigen Strassen finden Sie hier.

Der Verkaufspreis der Vignette beträgt CHF 46.-. Bei der Zahlung mit Kreditkarte je nach Zahlungswährung können zusätzliche Umrechnungskosten durch den Kartenherausgeber entstehen.

Sie erhalten innerhalb von 6 Stunden eine Bestätigung per E-Mail, sobald Ihre Vignette aktiviert ist.

Die jährliche Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig (14 Monate).

Ja. Anhänger unterliegen ebenfalls der Abgabepflicht, sofern sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.

Ausgenommen sind Anhänger, welche von Motorrädern gezogen werden.

Eine abschliessende Aufzählung der Ausnahmen von der Abgabepflicht finden Sie hier.

Ja. Wohnmobile sind bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t abgabepflichtig. Übersteigt das zulässige Gesamtgewicht 3,5 t, ist die Pauschale Schwerverkehrsabgabe PSVA zu bezahlen.

Ja. Veteranenfahrzeuge sind vignettenpflichtig.

Nein. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gibt es aber Ausnahmen bei folgenden Zollstellen:

    • Basel St. Louis-Autobahn
    • Rheinfelden-Autobahn und
    • Kreuzlingen-Autobahn

Bei einer Einfahrt über eine der drei Zollstellen wird keine Vignette benötigt, sofern die Autobahn bei der ersten Ausfahrt verlassen wird.

Ja. In der Schweiz werden im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Kurzzeitvignetten angeboten.