Vignette für ausländische Fahrzeuge
Schweizer Vignette für ausländische Fahrzeuge
Sie reisen mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in die Schweiz? Sobald Sie mit einem vignettenpflichtigen Fahrzeug eine entsprechende Schweizer Autobahn oder Autostrasse benutzen, benötigen Sie grundsätzlich eine gültige Schweizer Autobahnvignette.
Das gilt beispielsweise für Fahrzeuge aus:
- Deutschland
- Österreich
- Frankreich
- Italien
- Belgien
- Luxemburg
- den Niederlanden
- Grossbritannien
- Polen
- und anderen Ländern
Dabei können Sie zwischen der klassischen Klebevignette und der digitalen E-Vignette Schweiz wählen.
Für Reisende mit einem ausländischen Fahrzeug ist die E-Vignette besonders praktisch: Sie wird elektronisch mit dem Zulassungsland und Kontrollschild registriert. Es muss keine Vignette an der Windschutzscheibe angebracht werden.
[E-VIGNETTE FÜR AUSLÄNDISCHES FAHRZEUG BESTELLEN]
Brauchen ausländische Fahrzeuge eine Vignette in der Schweiz?
Ja, wenn Sie mit dem Fahrzeug eine vignettenpflichtige Schweizer Autobahn oder Autostrasse benutzen.
Ob das Fahrzeug in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien oder einem anderen Land zugelassen ist, ändert grundsätzlich nichts an der Vignettenpflicht.
Entscheidend sind:
- die Fahrzeugart
- das zulässige Gesamtgewicht
- die benutzten Strassen
Für die meisten Personenwagen bis 3,5 Tonnen benötigen Sie auf den vignettenpflichtigen Schweizer Nationalstrassen eine Autobahnvignette.
Mehr erfahren: [Wer braucht eine Vignette in der Schweiz?]
Welche Angaben brauche ich für ein ausländisches Fahrzeug?
Für die Registrierung einer E-Vignette benötigen Sie nur wenige Fahrzeugangaben.
Besonders wichtig sind:
Fahrzeugkategorie
Wählen Sie die zutreffende Fahrzeugart aus, beispielsweise Personenwagen, Motorrad oder Anhänger.
Zulassungsland
Wählen Sie das Land aus, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Beispielsweise:
Deutschland – DE
Österreich – AT
Frankreich – FR
Italien – IT
Belgien – BE
Luxemburg – LU
Niederlande – NL
Grossbritannien – GB
Kontrollschild beziehungsweise Kennzeichen
Geben Sie anschliessend das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein.
Das Zulassungsland und Kontrollschild müssen korrekt sein, da die E-Vignette mit diesen Angaben registriert wird.
E-Vignette mit deutschem Kennzeichen
Sie fahren mit einem in Deutschland zugelassenen Auto in die Schweiz?
Wenn Sie eine vignettenpflichtige Schweizer Autobahn oder Autostrasse benutzen, benötigen Sie grundsätzlich eine Schweizer Vignette.
Bei der Bestellung wählen Sie:
Zulassungsland: Deutschland
und geben anschliessend Ihr deutsches Kennzeichen entsprechend den Hinweisen im Bestellformular ein.
Bevor Sie die Bestellung abschliessen, vergleichen Sie das eingegebene Kennzeichen nochmals sorgfältig mit Ihrem Fahrzeug oder den Fahrzeugpapieren.
Beispiel
Sie fahren von Stuttgart nach Zürich und benutzen dabei die Schweizer Autobahn.
Für einen normalen Personenwagen benötigen Sie dafür grundsätzlich eine gültige Schweizer Vignette.
E-Vignette mit österreichischem Kennzeichen
Auch Fahrzeuge mit österreichischer Zulassung benötigen eine Schweizer Vignette, sobald entsprechende vignettenpflichtige Schweizer Strassen benutzt werden.
Wählen Sie bei der Bestellung:
Zulassungsland: Österreich
und geben Sie anschliessend Ihr österreichisches Kennzeichen entsprechend der angezeigten Anleitung ein.
Beachten Sie, dass eine österreichische Autobahnvignette nicht in der Schweiz gültig ist.
Für die Benutzung der entsprechenden Schweizer Autobahnen benötigen Sie eine Schweizer Vignette.
E-Vignette mit französischem Kennzeichen
Wenn Sie mit einem in Frankreich zugelassenen Fahrzeug in die Schweiz einreisen und dort eine vignettenpflichtige Autobahn oder Autostrasse benutzen, benötigen Sie grundsätzlich ebenfalls eine Schweizer Vignette.
Bei der Bestellung wählen Sie:
Zulassungsland: Frankreich
und geben anschliessend das französische Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein.
Das ist zum Beispiel relevant für Fahrten von:
- Lyon nach Genf
- Annecy in die Schweiz
- Mulhouse nach Basel
- Frankreich über die Schweiz nach Deutschland oder Italien
E-Vignette mit italienischem Kennzeichen
Auch für in Italien zugelassene Fahrzeuge gilt die Schweizer Vignettenpflicht.
Wenn Ihre Fahrt über eine vignettenpflichtige Schweizer Autobahn führt, benötigen Sie grundsätzlich eine Schweizer Autobahnvignette.
Wählen Sie:
Zulassungsland: Italien
und erfassen Sie anschliessend das italienische Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.
Dies betrifft beispielsweise Reisende, die von Norditalien über die Schweiz nach Deutschland oder Frankreich fahren.
Brauche ich eine Schweizer Vignette nur für die Durchfahrt?
Ja, wenn Sie während der Durchfahrt eine vignettenpflichtige Autobahn oder Autostrasse benutzen.
Es spielt keine Rolle, ob die Schweiz Ihr eigentliches Reiseziel ist oder ob Sie lediglich durch das Land fahren.
Das betrifft beispielsweise Reisen:
- von Deutschland nach Italien
- von Italien nach Deutschland
- von Frankreich nach Österreich
- von Frankreich nach Italien über die Schweiz
- von den Niederlanden nach Italien
- von Belgien nach Norditalien
Auch wenn Sie nur einige Stunden in der Schweiz verbringen, benötigen Sie für eine vignettenpflichtige Strecke grundsätzlich eine Jahresvignette.
Eine Tages-, Wochen-, 10-Tages- oder Transitvignette gibt es in der Schweiz nicht.
Mehr erfahren: [Preis & Gültigkeit der Schweizer Vignette]
Was kostet die Schweizer Vignette für ausländische Fahrzeuge?
Der offizielle Preis der Schweizer Autobahnvignette beträgt CHF 40.
Für ausländisch zugelassene Fahrzeuge gibt es keinen höheren offiziellen Vignettenpreis.
E-Vignette und Klebevignette haben denselben offiziellen Preis und dieselbe Gültigkeitsdauer.
Bei einer Bestellung über einen Drittanbieter kann zusätzlich eine ausgewiesene Service- oder Bearbeitungsgebühr anfallen.
Vignette 2026
Offizieller Vignettenpreis: CHF 40
Gültig ab: 1. Dezember 2025
Gültig bis: 31. Januar 2027
[E-VIGNETTE 2026 ONLINE BESTELLEN]
Muss ich an der Schweizer Grenze eine Vignette kaufen?
Nein.
Mit der E-Vignette können Sie die erforderliche Registrierung bereits vor Ihrer Reise online erledigen.
Sie müssen also nicht darauf warten, die Klebevignette an einer Tankstelle, Verkaufsstelle oder an der Grenze zu kaufen.
Das kann besonders bei längeren Urlaubsfahrten praktisch sein: Sie erledigen die Vignette vor der Abfahrt und erhalten nach der Bearbeitung eine Bestätigung per E-Mail.
Benutzen Sie eine vignettenpflichtige Schweizer Strasse erst, nachdem Ihre E-Vignette erfolgreich aktiviert wurde.
Muss ich die E-Vignette ausdrucken?
Nein.
Die E-Vignette ist elektronisch mit dem Zulassungsland und Kontrollschild verknüpft.
Sie müssen:
- nichts ausdrucken
- nichts an die Windschutzscheibe kleben
- keine physische Vignette im Fahrzeug mitführen
Es empfiehlt sich jedoch, Ihre Bestätigung beziehungsweise den Kaufbeleg während der Reise aufzubewahren.
Wie bestelle ich die E-Vignette für ein ausländisches Fahrzeug?
Die Bestellung erfolgt in wenigen Schritten.
1. Fahrzeug auswählen
Wählen Sie die entsprechende Fahrzeugkategorie.
2. Zulassungsland auswählen
Wählen Sie das Land aus, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
3. Kontrollschild eingeben
Geben Sie Ihr amtliches Kennzeichen entsprechend den Hinweisen im Formular ein.
4. Kontrollschild bestätigen
Geben Sie das Kontrollschild nochmals ein. Dadurch wird das Risiko eines Tippfehlers reduziert.
5. E-Mail-Adresse eingeben
An diese Adresse erhalten Sie Informationen über Ihre Bestellung und die Bestätigung nach der Aktivierung.
6. Angaben überprüfen und bezahlen
Kontrollieren Sie insbesondere nochmals:
Zulassungsland + Kontrollschild
und schliessen Sie anschliessend die Bestellung ab.
7. Aktivierungsbestätigung erhalten
Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Warum muss ich das Zulassungsland angeben?
Ein Kontrollschild allein reicht nicht zur eindeutigen Registrierung einer E-Vignette aus.
Das gleiche oder ein ähnliches Kennzeichen kann theoretisch in verschiedenen Ländern vorkommen.
Deshalb wird die E-Vignette mit zwei wesentlichen Informationen verknüpft:
Zulassungsland + Kontrollschild
Achten Sie daher darauf, nicht nur das Kennzeichen, sondern auch das richtige Zulassungsland auszuwählen.
Was passiert bei einem falschen Kennzeichen?
Da die E-Vignette mit dem eingegebenen Kontrollschild verknüpft wird, ist eine korrekte Eingabe besonders wichtig.
Überprüfen Sie vor Abschluss Ihrer Bestellung:
- jeden Buchstaben
- jede Zahl
- das Zulassungsland
- die vorgeschriebene Schreibweise
Vergleichen Sie die Angaben am besten direkt mit Ihrem Fahrzeug beziehungsweise den Fahrzeugpapieren.
Bei Digivignette wird das Kontrollschild zweimal abgefragt, um versehentliche Tippfehler möglichst zu vermeiden.
Kann ich prüfen, ob bereits eine E-Vignette vorhanden ist?
Für bestimmte E-Vignetten kann über das Schweizer Via Portal überprüft werden, ob für eine Kombination aus Zulassungsland und Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette registriert ist.
Ob eine öffentliche Abfrage möglich ist, hängt von der entsprechenden Einstellung bei der Registrierung ab.
Diese Funktion kann beispielsweise bei Miet- oder Leihfahrzeugen hilfreich sein.
Was passiert, wenn sich mein ausländisches Kennzeichen ändert?
Da die E-Vignette mit dem Kontrollschild verbunden ist, kann eine Kennzeichenänderung relevant sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine bestehende E-Vignette auf ein neues Kontrollschild übertragen werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Fahrzeug und Halter beziehungsweise Halterin identisch bleiben.
Ein solcher Fall kann beispielsweise bei:
- Verlust des Kennzeichens
- Diebstahl
- Umzug
- behördlicher Kennzeichenänderung
auftreten.
Die Voraussetzungen sollten im jeweiligen Fall vor der Fahrt geprüft werden.
Braucht ein ausländischer Anhänger eine eigene Vignette?
Ja, ein vignettenpflichtiger Anhänger benötigt grundsätzlich eine eigene Vignette.
Beispiel:
Sie reisen aus Deutschland mit einem Auto und Wohnwagen in die Schweiz.
Dann benötigen Sie grundsätzlich:
Auto: 1 Vignette
Wohnwagen: 1 Vignette
Bei einer E-Vignette wird jede Vignette mit dem jeweiligen Kontrollschild registriert.
Mehr erfahren: [Vignette für Wohnmobil, Motorrad & Anhänger]
Was gilt für ausländische Wohnmobile über 3,5 Tonnen?
Für Wohnmobile und andere bestimmte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten andere Regelungen.
Solche Fahrzeuge benötigen grundsätzlich nicht die normale Schweizer Autobahnvignette, sondern unterliegen je nach Fahrzeugart einer Schweizer Schwerverkehrsabgabe.
Für ausländische schwere Wohnmobile kommt typischerweise die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) in Betracht.
Wenn Ihr Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt, prüfen Sie deshalb vor der Bestellung, welche Abgabe für Ihr Fahrzeug erforderlich ist.
Häufige Fragen zu ausländischen Fahrzeugen
Kann ich eine Schweizer E-Vignette mit einem deutschen Kennzeichen kaufen?
Ja. Für die Registrierung wählen Sie Deutschland als Zulassungsland und geben anschliessend das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein.
Kann ich die E-Vignette schon vor der Einreise kaufen?
Ja. Die E-Vignette kann bereits vor Ihrer Reise in die Schweiz online registriert werden.
Ist die Schweizer Vignette für ausländische Fahrzeuge teurer?
Nein. Der offizielle Vignettenpreis beträgt auch für ausländische Fahrzeuge CHF 40. Bei Drittanbietern können zusätzliche ausgewiesene Servicegebühren anfallen.
Brauche ich eine Vignette, wenn ich nur nach Zürich fahre?
Wenn Ihre Route über eine vignettenpflichtige Schweizer Autobahn oder Autostrasse führt, benötigen Sie grundsätzlich eine Vignette. Entscheidend ist die benutzte Strasse und nicht die Entfernung oder Aufenthaltsdauer.
Brauche ich für eine Fahrt von Deutschland nach Italien eine Schweizer Vignette?
Wenn Ihre Route durch die Schweiz über vignettenpflichtige Autobahnen oder Autostrassen führt, ja.
Gibt es für Touristen eine Kurzzeitvignette?
Nein. Die Schweiz bietet keine Tages-, Wochen-, Monats- oder spezielle Touristenvignette an.
Muss ich eine E-Vignette an die Windschutzscheibe kleben?
Nein. Die E-Vignette wird elektronisch mit dem Zulassungsland und Kontrollschild registriert.
Gilt die Schweizer E-Vignette auch für Mietwagen?
Ja, sie kann grundsätzlich auch für Mietfahrzeuge verwendet werden. Prüfen Sie aber vor einem Neukauf, ob für das Fahrzeug bereits eine gültige Schweizer Vignette vorhanden ist.
E-Vignette vor der Reise in die Schweiz bestellen
Wenn Sie mit einem ausländisch zugelassenen Fahrzeug in die Schweiz reisen und vignettenpflichtige Autobahnen oder Autostrassen benutzen möchten, können Sie Ihre E-Vignette bereits vor der Fahrt online erledigen.
Sie benötigen lediglich:
Fahrzeugart
Zulassungsland
Kontrollschild
E-Mail-Adresse
Überprüfen Sie Zulassungsland und Kontrollschild besonders sorgfältig, bevor Sie die Bestellung abschliessen.
So können Sie Ihre Reise vorbereiten, bevor Sie die Schweizer Grenze erreichen.